Werkeigentümer

Der Werkeigentümer ist die juristische oder natürliche Person, der ein "Werk" gehört. Als Werk gilt ein stabiler, künstlich hergestellter und mit dem Erdboden direkt oder indirekt verbundener Gegenstand, wie zum Beispiel ein Gebäude, eine Strasse oder eben ein Spielplatz. Gemäss Artikel 58 des Schweizer Obligationenrechts (OR) haftet der Werkeigentümer für Schäden, die durch eine fehlerhafte Anlage, Herstellung oder mangelhaften Unterhalt seines Werkes entstehen. Diese sogenannte Kausalhaftung gilt auch dann, wenn den Eigentümer kein persönliches Verschulden trifft.
Knowhow
Hauptinspektion

Ihr jährliches Sicherheitsupdate

Die jährliche Hauptinspektion ist mehr als eine Routinekontrolle – sie ist ein wesentlicher Baustein für die Sicherheit und den langfristigen Werterhalt Ihrer Spiel-, Sport- und Fitnessanlage. Unsere qualifizierten Prüfer nehmen Ihre Anlagen gemäss SN EN 1176, 1177, 16630, 12572 u.a. genau unter die Lupe, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Massnahmen in die Wege zu leiten.